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Zwangsverheiratung

Seit dem 1.7.2011 ist die Zwangsverheiratung in Deutschland unter Strafe gestellt. In diesem Zusammenhang wurden zum Schutz junger MigrantInnen auch Änderungen der Aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen für von Zwangsheirat bedrohte MigrantInnen durch § 37 Abs. 2a Aufenthaltsgesetz vorgenommen.